Für Judokas, die das 15. Lebesjahr bis zum Datum der Prüfung noch nicht vollendet haben, bestehen neben den Kyu-Vollgraden auch die Halbgrade, das heißt die zweifärbigen Gürtel bzw. die Gürtel mit den färbigen Enden. Hat der Judoka das 15. Lebensjahr vollendet, legt er nur noch die Vollgrade ab. Im Zuge einer KYU-Prüfung kann ein Kandidat jeweils nur einen Grad erwerben. Innerhalb eines Kalenderjahres können maximal nur zwei Grade erworben werden. Die Wartezeit zum nächsten Grad muss mindestens 5 Monate betragen. Der 1. Kyu (brauner Gürtel) darf frühestens von Judoka erworben werden, welche im Kalenderjahr der Prüfung das 14. Lebensjahr vollenden.
Der bereits abgelegte Kyu-Grad bleibt erhalten, auch wenn zwischendurch zB eine längere Zeit pausiert wurde, sodass man bei einem Wiedereinstieg nicht wieder von vorne mit dem weißen Gürtel beginnt. Ab wann die Prüfung für den nächst höheren Kyu-Grad abgelegt werden kann hängt vom Trainingsfortschritt und von der vorgschriebenen Wartezeit (5 Monate) ab. Kyu-Grade können nicht übersprungen werden.